Kinder

Störungen bei Kindern


Wer seine Sprachfähigkeit nicht voll entwickeln kann oder verliert, ist gefährdet, ausgeschlossen zu werden. Sprachentwicklungsgestörte Kinder haben nachweislich Probleme in der Schule, die sich auch nachteilig auf die weitere Berufslaufbahn auswirken können.
Die Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit bei Kindern kann unterschiedliche Bereiche betreffen, d. s. "Sprache", "Sprechen", "Stimme" und "Schlucken". Wenn mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen sind, handelt es sich um komplexe Kommunikationsstörungen. Sie sind oft Folgen angeborener (z. B. Behinderungen) oder erworbener (z. B. Schlaganfall) Erkrankungen.
LogopädInnen repräsentieren den Gesundheitsfachberuf, der für die Beratung, Diagnostik und Therapie von Kommunikationsstörungen im ambulanten und stationären Bereich zuständig ist. Daher sind sie auch in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Frühförderung und Rehabilitation. Die Tätigkeit in freier Praxis erfolgt auf ärztliche Verordnung von Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie und ist gesetzlich in der Heilmittelrichtlinie (HMR), geregelt.

Störungsbilder


Das Arbeitsgebiet der Logopädie umfasst vier zentrale Störungsbereiche, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, wobei die Störungen auch in Kombination (Komplexe Störungen) auftreten können. Im Folgenden finden Sie Informationen zu Störungen die bei Kindern auftreten können. 

  • Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • Störungen des Lauterwerbs
  • Störungen des Wortschatzes
  • Störungen der Grammatik
  • Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
  • Pragmatische Störungen
  • Kindliche Aphasie
  • Störungen der Schriftsprache, Lese-Rechtschreibschwäche
  • Artikulationsstörungen
  • Stottern
  • Poltern
  • Audiogene Sprechstörungen
  • Kindliche Sprechapraxie
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie
  • Funktionelle Stimmstörungen
  • Organisch bedingte Stimmstörungen
  • Funktionelle orofaziale Störungen (Myofunktionelle Störungen)
  • Organisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagien)
  • Autismus
  • Dysarthrie
  • Hörstörungen
  • Rhinophonie/lalie
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Mutismus
  • Behinderte Kinder
  • Cerebral bewegungsgestörte Kinder
  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen

Informationen


Wer verordnet die logopädische Therapie?
Sie benötigen von dem Arzt Ihres Kindes (z.B. Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt) eine Verordnung für eine logopädische Therapie.

Wer trägt die Behandlungskosten?
Kinder sowie chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Therapie im vertraglich vereinbarten Umfang.

Werden Hausbesuche gemacht?
Ja, wir führen Hausbesuche durch. Ist ein Hausbesuch erforderlich, z.B. bei gehbehinderten Patienten, muss dieser vom Arzt verordnet werden. Die Praxis ist außerdem behindertengerecht eingerichtet. Unmittelbar vor dem Haus befinden sich zwei Behindertenparkplätze.