Wer seine Sprachfähigkeit nicht voll entwickeln kann oder verliert, ist gefährdet, ausgeschlossen zu werden: Patienten, die infolge eines Schlaganfalls eine Aphasie erleiden oder Menschen, deren Stimme den beruflichen Anforderungen nicht gewachsen sind, können berufsunfähig werden.
Die Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit bei Erwachsenen kann unterschiedliche Bereiche betreffen, d. s. "Sprache", "Sprechen", "Stimme" und "Schlucken". Wenn mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen sind, handelt es sich um komplexe Kommunikationsstörungen. Sie sind oft Folgen angeborener (z. B. Behinderungen) oder erworbener (z. B. Schlaganfall) Erkrankungen.
LogopädInnen repräsentieren den Gesundheitsfachberuf, der für die Beratung, Diagnostik und Therapie von Kommunikationsstörungen im ambulanten und stationären Bereich zuständig ist. Daher sind sie auch in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Frühförderung und Rehabilitation. Die Tätigkeit in freier Praxis erfolgt auf ärztliche Verordnung von Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie und ist gesetzlich in der Heilmittelrichtlinie (HMR) geregelt.
Das Arbeitsgebiet der Logopädie umfasst vier zentrale Störungsbereiche, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, wobei die Störungen auch in Kombination (Komplexe Störungen) auftreten können. Dementsprechend sind Informationen zu Störungen, die bei Jugendlichen und Erwachsenen auftreten können, zusammen gestellt worden.
Wer verordnet die logopädische Therapie?
Sie benötigen von Ihrem Arzt (z.B. Neurologe, Hals-Nasen-Ohrenarzt) eine Verordnung für eine logopädische Therapie.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Auf Verordnung des Arztes werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den Krankenkassen gezahlt. Für über 18-jährige gilt die gesetzliche Zuzahlungspflicht.
Werden Hausbesuche gemacht?
Ja, wir führen Hausbesuche durch. Ist ein Hausbesuch erforderlich, z.B. bei gehbehinderten Patienten, muss dieser vom Arzt verordnet werden. Die Praxis ist außerdem behindertengerecht eingerichtet. Unmittelbar vor dem Haus befinden sich zwei Behindertenparkplätze.